Elektronische Lohnsteuerkarte ab 2011/2012 (ElsterLohn
II/ELStAM)
Änderung der Lohnsteuerkarte nach dem Kirchenaustritt
Ab dem Jahr 2010 wird keine Lohnsteuerkarte mehr versandt.
Sie soll ab dem Jahr 2012 durch ein elektronisches Verfahren
ersetzt werden. Ihre Lohnsteuerkarte 2010 behält bis
zur Einführung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit.
Ab dem 1. Januar 2011 sind nicht mehr die Gemeinden (Bürgerämter),
sondern ausschließlich die Finanzämter zuständig
für die Änderung des Kirchensteuermerkmals auf der
Lohnsteuerkarte.
Erst ab voraussichtlich 2013 wird die (elektronische) Lohnsteuerkarte
nach dem Kirchenaustritt automatisch geändert.
Mehr Informationen
zur Kirchensteuer
|