Kirchensteuerrechner

Berechnen Sie den Kirchensteueranteil an der Lohn- und Einkommensteuer

 

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Alle Angaben ohne Gewähr

Es kann keine Garantie für das errechnete Ergebnis gegeben werden. Maßgeblich ist die vom Finanzamt im Veranlagungsverfahren festgesetzte Steuerschuld.

 

Auswahlmöglichkeiten

Steuerjahr

Zur Auswahl stehen die Jahre 2016, 2017, 2018, 2019, 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024.

Bundesland
Der Kirchensteuersatz beträgt in Bayern und Baden-Württemberg 8 %, in allen anderen Bundesländern 9 % der Einkommensteuer.

Steuerklasse
Die Steuerklasse ist vor allem vom Familienstand abhängig. Die Lohnsteuerklassen unterscheiden sich voneinander durch unterschiedlich hohe Freibeträge.

Kinderfreibetrag
Je nach Anzahl der Kinder wird ein bestimmter Geldbetrag steuerfrei gestellt.

Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung
Der Beitragssatz in der Pflegeversicherung wird für Kinderlose, die 23 Jahre und älter sind, um 0,35 % angehoben.

Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung

Der allgemeine Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung liegt bei 14,6 %. Die meisten Krankenkassen erheben einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag (ZB). Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt bei 1,7 Prozent.

 

Grundannahmen

Gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist eine verpflichtende Versicherung für alle Personen in Deutschland, die nicht versicherungsfrei eingestuft werden und die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben.

Arbeits - und Wohnort
Arbeits- und Wohnort befinden sich ganzjährig im selben Bundesland (Kein Pendler / Kein Umzug innerhalb des Steuerjahres).

 

Nicht berücksichtigt

Mindestkirchensteuer für Geringverdiener
In einigen Bundesländern wird eine Mindestbetrags-Kirchensteuer erhoben (siehe Tabelle).

Kappung der Kirchensteuer für Besserverdienende
In den meisten Bundesländern (teilweise nur auf Antrag) gibt es eine Begrenzung der Kirchensteuer (siehe Tabelle).

Altersentlastungsbetrag
Der Altersentlastungsbetrag ist ein Steuerfreibetrag für Steuerpflichtige über 64 Jahren. Für 2024 beträgt der Altersentlastungsbetrag 13,6 %, maximal 646 €.

Versorgungsbezüge
Versorgungsbezüge wie Witwen- und Waisengelder, Ruhegehälter oder Unterhaltsbeiträge sind zum Teil steuerbegünstigt.

Kirchensteuer in Bad Wimpfen
In Bad Wimpfen gilt für Katholiken der Kirchensteuersatz von 9 % statt der sonst in Baden Württemberg erhobenen 8 %, da die katholische Kirchengemeinde der Stadt Bad Wimpfen zum Bistum Mainz (Rheinland-Pfalz) gehört.

Steuerklasse IV mit Faktor

Verheiratete und Verpartnerte können seit 2010 das optionale Faktorverfahren anstelle der Steuerklassenkombination III/V nutzen.

Besonderes Kirchgeld

In Ehen und Lebenspartnerschaften in denen nur ein Partner einer kirchensteuererhebende Kirche angehört, wird eventuell das Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe („Heidensteuer“) erhoben. Mehr Informationen zum besonderen Kirchgeld.

Kirchensteuer als Sonderausgabe

Die gezahlte Kirchensteuer ist im Rahmen der Steuererklärung als Sonderausgabe vom zu versteuernden Einkommen abziehbar. Laut dem 28. Subventionsbericht der Bundesregierung betrug der Steuerausfall durch diese Regelung im Jahr 2020 4,2 Milliarden Euro.

Weitere Kirchensteuerarten

Neben der Kirchensteuer auf das Einkommen, dem allgemeinen und dem besonderen Kirchgeld gibt es noch die Kirchensteuer auf Kapitalerträge und auf Grundbesitz. Mehr Informationen.

Alle Angaben ohne Gewähr

Mindestkirchensteuer

Jährliche Mindestbetrags-Kirchensteuer für Geringverdiener

 Evangelische KircheKatholische Kirche
Baden-Württemberg3,60 €3,60 €
Bayern--
Berlin--
Brandenburg--
Bremen--
Hamburg3,60 €3,60 €
Hessen1,80 €1,80 €
Mecklenburg-Vorpommern3,60 €3,60 €
Niedersachsen3,60 €3,60 €
Nordrhein-Westfalen--
Rheinland-Pfalz--
Saarland--
Sachsen3,60 €-
Sachsen-Anhalt3,60 €-
Schleswig-Holstein3,60 €3,60 €
Thüringen3,60 €-

Alle Angaben ohne Gewähr

Kappung der Kirchensteuer

Begrenzung der Kirchensteuer für Besserverdienende.
Max. Prozentsatz vom zu versteuernden Einkommen.

Baden-Würtemberg2,75 % Ev. Kirche in Württemberg (auf Antrag)
3,5 % Ev. Kirche in Baden (auf Antrag)
3,5 % Kath. Bistümer (auf Antrag)
Bayern-
Berlin3 %
Brandenburg3 %
Bremen3,5 %
Hamburg3 %
Hessen3,5 % Ev. Landeskirchen (auf Antrag)
4 % Kath. Bistümer (auf Antrag)
Mecklenburg-Vorpommern3 %
Niedersachsen3,5 %
Nordrhein-Westfalen3,5 % Ev. Landeskirchen (auf Antrag)
4 % Kath. Bistümer (auf Antrag)
Rheinland-Pfalz3,5 % Ev. Landeskirchen (auf Antrag)
4 % Kath. Bistümer (auf Antrag)
Saarland3,5 % Ev. Landeskirchen (auf Antrag)
4 % Kath. Bistümer (auf Antrag)
Sachsen3,5 %
Sachsen-Anhalt3,5 %
Schleswig-Holstein3 %
Thüringen3,5 %

Alle Angaben ohne Gewähr

Kirchenaustritt in Deutschland

In Deutschland muss der Kirchenaustritt bei einer staatlichen Behörde erklärt werden.

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